Nordrhein-Westfalen

1. Bestehende (Rechts-)Grundlage

Die Konfessionelle Kooperation regelt eine Änderung des Runderlasses „Religionsunterricht an Schulen“ vom 15. August 2017.

2. Fortbildungskonzepte oder -verpflichtungen für Lehrer/innen zur Erteilung des Religionsunterrichts in konfessioneller Kooperation

Schulen, die den RU konfessionell-kooperativ organisieren wollen, müssen u. a. ihre beteiligten Lehrkräfte (ev./kath.) in eine obligatorische Fortbildung entsenden und ein fachdidaktisches Konzept für den beantragten Doppeljahrgänge entwickeln:

https://www2.ifl-fortbildung.de/koko/index.php/downloads/

Auf dieser Seite finden sich ferner Handreichungen und fachdidaktisch-fachmethodische Konzepte.

3. Vorgaben für ein gemeinsames Curriculum von evangelischem und katholischem Unterricht

Weitere Informationen finden Sie demnächst hier.

4. Materialien zur Unterrichtsgestaltung

Eine Materialbörse liegt online noch nicht vor, eher Literaturhinweise oder Bausteine für die Sek 1.

5. Sonstiges

Die obligatorische Fortbildung wird sowohl für die Grundschulen als auch für die Sek. I durchgeführt, Träger ist entweder das IfL in Essen oder das evangelische Pädagogische Institut in Villigst http://www.pi-villigst.de/konfessionell-kooperativer-ru.html

Darüber hinaus finden aber auch einzelne weiterführende kooperative Studientage statt, wo ev./kath. Perspektiven eingebracht werden,so z. B. auch im Erzbistum Paderborn, siehe Fortbildungskalender S. 13 https://www.irum.de/medien/31553/original/991/religionspaedagogische-fortbildungen_1-2019.pdf

Informationen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Schulen, die konfessionell-kooperativen Religionsunterricht beantragen möchten, finden sich hier.
Antragsformulare zum KoKoRU sowie weitere Informationen können auch auf den Seiten des Bistums Essen abgerufen werden: